DUSA Pharmaceuticals, Inc. erzwingt vorläufigen Unterlassungsanspruch, der Biofrontera die Verwendung seiner Geschäftsgeheimnisse untersagt
DUSA Pharmaceuticals, Inc. (‚DUSA‘), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Sun Pharmaceutical Industries Ltd. (Reuters: SUN.BO) (Bloomberg: SUNP IN) (NSE: SUNPHARMA) (BSE: 524715), hat heute gemeldet, dass DUSA in einem US-Bundesbezirksgericht einen vorläufigen Unterlassungsanspruch durchgesetzt hat. Damit wird den Beschuldigten Biofrontera Inc., Biofrontera Bioscience GmbH, Biofrontera Pharma GmbH und Biofrontera AG (zusammen ‚Biofrontera‘) die Verwendung von DUSAs vertraulichen und geschützten Geschäftsgeheimnissen untersagt.
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DUSA hat Anfang dieses Jahres im US-Bezirksgericht des Bezirks Massachusetts Klage gegen die Biofrontera-Beschuldigten eingereicht. Den Beschuldigten wird die widerrechtliche Verwendung von Geschäftsgeheimnissen und die Verletzung von DUSAs Patenten zur photodynamischen Therapie (‚PDT‘) US 9,723,991 und US 8,216,289, in Zusammenhang mit DUSAs Produkt LEVULAN® KERASTICK® (Aminolävulinsäure HCl) für topische Lösung, 20 % in Kombination mit DUSAs BLU-U Blue Light Photodynamic Therapy Illuminator vorgeworfen.
In seiner im Juli 2018 eingereichten geänderten Klage hatte DUSA den Biofrontera-Beschuldigten zusätzlich die widerrechtliche Verwendung von vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen von DUSA sowie die widerrechtliche Beschaffung vertraulicher Informationen von DUSA durch ehemalige DUSA-Mitarbeiter vorgeworfen, um die eigenen Produkte der Beschuldigten zu verkaufen und zu vermarkten, darunter Ameluz (Aminolävulinsäure Hydrochlorid) Gel 10 % und BF-RhodoLED. Mit der Klage wird eine Prüfung auf Schadenersatz sowie ein Unterlassungsanspruch gegen die Biofrontera-Beschuldigten angestrengt.
Im November 2018 stellte DUSA einen Antrag auf vorläufigen Unterlassungsanspruch und beantragte eine Verfügung, die Biofrontera die Verwendung von DUSAs vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen für den Verkauf und die Vermarktung seiner eigenen Produkte untersagt, darunter Ameluz und BF-RhodoLED.
Das Gericht erließ eine vorläufige Unterlassungsverfügung und stellte fest, dass ‚Biofrontera nach eigenen Angaben im Besitz von mindestens 600 Dokumenten ist, die von mehr als 20 Mitarbeitern erlangt wurden, die in den zurückliegenden Jahren von DUSA zu Biofrontera gewechselt sind‘, ‚dass diese Dokumente vertrauliche und geschützte Informationen enthalten‘ und ‚dass Biofrontera mit DUSA im unfairen Wettbewerb stand und sich Wissen zunutze machte, das DUSA über Jahre entwickelt hatte‘. Mit dem Gerichtsbeschluss wird es Biofrontera mit sofortiger Wirkung untersagt, ‚Verkaufs- und Finanzdaten, Kunden- und Zielkundenlisten, Schulungs- und Marketingunterlagen, Verfahrensanweisungen (SOP), technische Informationen und unveröffentlichte klinische Daten von DUSA sowie irgendwelche daraus abgeleiteten Werke zu verwenden oder weiterzugeben‘. Des Weiteren sprach das Gericht ‚DUSA in dieser frühen Phase nach Lage der Dinge begründete Erfolgsaussichten zu‘.
MUMBAI, Indien, und PRINCETON, New Jersey, December 26, 2018 /PRNewswire/ —